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Zukunft des Stadtbades

Stadtbad Lichtenberg: Senat antwortet – Zukunftsstrategie bleibt aus

Von Michael Metze

Nach Jahren des Stillstands wieder dieselben Antworten

Seit vielen Jahren bemüht sich der Förderverein Stadtbad Lichtenberg e. V. darum, von den politisch und administrativ Verantwortlichen eine klare Antwort auf eine eigentlich einfache Frage zu erhalten:

Welche konkrete und langfristige Strategie verfolgt das Land Berlin für das Stadtbad Lichtenberg?

Bis heute ist diese Frage nicht überzeugend beantwortet worden.

Stattdessen erhalten wir seit Jahren Schreiben, in denen immer wieder auf fehlende Haushaltsmittel, fehlende Investoren, hohe Sanierungskosten und die Möglichkeit einer kulturellen Nutzung in Verbindung mit einem Erbbaurechtsvertrag verwiesen wird.

Die Formulierungen ändern sich. Die Kernaussage bleibt jedoch weitgehend dieselbe: Das Land Berlin sieht sich offenbar nicht selbst in der Verantwortung, eine tragfähige öffentliche Zukunftsstrategie für dieses bedeutende Baudenkmal zu entwickeln. Stattdessen soll möglichst ein Dritter gefunden werden, der das Gebäude übernimmt, saniert, finanziert und einer Nutzung zuführt.

Nachdem auch das zuletzt durchgeführte Erbbaurechtsverfahren ohne Ergebnis beendet wurde, stellte sich für uns erneut die Frage, ob das Land Berlin nun endlich bereit ist, andere Wege zu prüfen.

Unser letzter ausführlicher Beitrag unter dem Titel „30 Jahre Stillstand am Stadtbad Lichtenberg – eine Frage des politischen Willens” dokumentierte die bisherige Entwicklung sowie mehrere Antwortschreiben der Berliner Immobilienmanagement GmbH. Darin hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass wiederholte Investorenverfahren keine eigenständige politische Strategie ersetzen können.

Parlamentarische Unterstützung durch Prof. Dr. Martin Pätzold

Der Abgeordnete Prof. Dr. Martin Pätzold hat unsere offenen Fragen aufgegriffen und am 11. Juni 2026 eine Schriftliche Anfrage an den Berliner Senat gestellt.

Dafür möchten wir ihm ausdrücklich danken.

Die Anfrage trug den Titel: „Sanierungsplanungen für das Stadtbad Lichtenberg vorantreiben”

Prof. Dr. Pätzold fragte unter anderem:

  • welche früheren Sanierungsplanungen für das Stadtbad bekannt sind;
  • warum diese Planungen nicht umgesetzt wurden;
  • welche finanziellen Mittel seit 1991 eingeplant, bereitgestellt oder investiert wurden;
  • welche Förderprogramme geprüft wurden;
  • welche Förderanträge gestellt oder nicht weiterverfolgt wurden;
  • welche alternativen Finanzierungs- und Organisationsmodelle untersucht wurden;
  • welche Strategie das Land für den Fall verfolgt, dass sich auch künftig kein Investor findet;
  • und ob eine Übertragung auf eine andere landeseigene Gesellschaft, Stiftung oder öffentliche Einrichtung geprüft wurde.

Es handelte sich damit um sehr konkrete und wichtige Fragen, die weit über die bloße Suche nach einem weiteren privaten Investor hinausgingen.

Die Antwort des Senats erfolgte am 24. Juni 2026. Beide Dokumente stehen hier zum Nachlesen bereit:

Der Senat verweist erneut auf die BIM

Bereits die Einleitung der Antwort ist bemerkenswert.

Der Senat erklärt, dass er die angesprochenen Sachverhalte nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten könne. Deshalb sei die mit der Verwaltung des Sondervermögens beauftragte Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) um Stellungnahme gebeten worden.

Damit entsteht erneut die Situation, die wir seit Jahren erleben: Politische Fragen zur Zukunft eines landeseigenen Baudenkmals werden im Wesentlichen aus der Perspektive der verwaltenden Immobiliengesellschaft beantwortet.

Die BIM verwaltet das Gebäude im Auftrag des Landes Berlin. Sie kann jedoch nicht die politische Grundsatzentscheidung ersetzen, welchen Stellenwert das Stadtbad für die Stadt besitzt und ob Berlin bereit ist, Verantwortung für seine langfristige Erhaltung zu übernehmen.

Genau diese politische Entscheidung bleibt weiterhin aus.

Eine Gesamtsanierung wurde geplant – aber nicht finanziert

Die Antwort enthält dennoch eine wichtige Feststellung.

Die BIM habe Ende 2021 mit den Planungen für eine Gesamtsanierung des Stadtbades begonnen und Teilmaßnahmen ausgeführt. Die Gesamtsanierung sei anschließend jedoch nicht umgesetzt worden, weil der Haushaltsgesetzgeber in den folgenden Jahren weder Haushaltsmittel noch Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen habe.

Diese Aussage ist von erheblicher Bedeutung. Sie macht deutlich, dass es nicht an einer fehlenden Sanierungsplanung scheiterte. Eine Gesamtsanierung wurde offenbar konkret vorbereitet.

Gescheitert ist sie vielmehr daran, dass die erforderlichen politischen Haushaltsentscheidungen nicht getroffen wurden.

Damit bestätigt der Senat indirekt genau das, worauf wir seit Langem hinweisen: Die Zukunft des Stadtbades ist nicht nur eine technische oder wirtschaftliche Frage. Sie ist vor allem eine politische Entscheidung.

Wenn eine Sanierungsplanung beauftragt wird, anschließend aber keine Mittel für ihre Umsetzung bereitgestellt werden, stellt sich zwangsläufig die Frage, welchen Zweck diese Planung erfüllen sollte.

Ebenso muss geklärt werden:

  • Welche konkreten Planungsleistungen wurden seit 2021 erbracht?
  • Wie hoch waren die dafür entstandenen Kosten?
  • Bis zu welcher Leistungsphase wurde geplant?
  • Welche Unterlagen liegen heute vor?
  • Sind diese Unterlagen weiterhin verwendbar?
  • Welche Teilmaßnahmen wurden ausgeführt?
  • Welche weiteren Maßnahmen waren vorgesehen?
  • Welche politischen Stellen wurden über den Finanzierungsbedarf informiert?
  • Und warum wurde keine verbindliche Finanzierungsperspektive geschaffen?

Die Senatsantwort gibt darauf keine Auskunft.

Rund fünf Millionen Euro investiert – doch wofür genau?

Auf die Frage, welche finanziellen Mittel seit 1991 für Sanierung, Revitalisierung oder Entwicklung des Stadtbades eingeplant, bereitgestellt oder bewilligt wurden, antwortet der Senat lediglich: Es seien rund fünf Millionen Euro investiert worden.

Eine solche pauschale Angabe ist unzureichend. Ein Zeitraum von 35 Jahren lässt sich nicht mit einer einzigen ungegliederten Gesamtsumme nachvollziehbar darstellen.

Offen bleibt:

  • In welchen Jahren wurden diese Mittel ausgegeben?
  • Welche Baumaßnahmen wurden damit finanziert?
  • Welcher Anteil entfiel auf Planungsleistungen?
  • Welche Kosten entstanden für Sicherungsmaßnahmen?
  • Welche Beträge wurden für Veranstaltungen oder Zwischennutzungen aufgewendet?
  • Welche Maßnahmen dienten dem dauerhaften Substanzerhalt?
  • Welche ursprünglich geplanten Mittel wurden nicht eingesetzt?
  • Und welche tatsächlichen Ergebnisse stehen den genannten Investitionen gegenüber?

Gerade weil das Stadtbad noch immer keiner dauerhaften Nutzung zugeführt wurde, muss das Land transparent darstellen, wofür diese fünf Millionen Euro verwendet wurden.

Es geht dabei nicht um die pauschale Behauptung, das Geld sei wirkungslos ausgegeben worden. Eine solche Bewertung wäre ohne Kenntnis der Unterlagen nicht möglich.

Es geht vielmehr um eine nachvollziehbare öffentliche Rechenschaft über den Umgang mit einem bedeutenden Vermögenswert des Landes Berlin.

Förderprogramme geprüft – aber keine Förderanträge gestellt

Auch die Antwort zu möglichen Fördermitteln wirft Fragen auf.

Nach Angaben des Senats wurden Fördermöglichkeiten aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung sowie aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude geprüft.

Förderanträge seien jedoch nicht gestellt worden, weil die Finanzierung der Gesamtmaßnahme aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht gesichert gewesen sei.

Damit entstand offenbar ein Kreislauf: Das Land stellte keine ausreichenden Eigenmittel bereit. Weil die Eigenfinanzierung nicht gesichert war, konnten keine Förderanträge gestellt werden. Weil keine Förderanträge gestellt wurden, konnten auch keine zusätzlichen Fördermittel eingeworben werden.

Dieser Vorgang muss genauer aufgeklärt werden.

Förderprogramme sind regelmäßig an bestimmte Voraussetzungen, Eigenmittelanteile, Fristen und Projektstände gebunden. Deshalb wäre es wichtig zu erfahren:

  • Welche konkreten Förderprogramme wurden wann geprüft?
  • Welche Förderquoten wären grundsätzlich erreichbar gewesen?
  • Welche Eigenmittel hätte das Land bereitstellen müssen?
  • Welche Maßnahmen wären förderfähig gewesen?
  • Wurde eine abschnittsweise Sanierung untersucht?
  • Wurde geprüft, einzelne Bauteile oder technische Anlagen getrennt zu fördern?
  • Gab es Gespräche mit den jeweiligen Fördermittelgebern?
  • Liegen schriftliche Bewertungen oder Fördermittelvermerke vor?

Die pauschale Aussage, eine Antragstellung sei wegen fehlender Haushaltsmittel nicht möglich gewesen, reicht nicht aus.

Alternative Modelle offenbar nicht ernsthaft verfolgt

Besonders enttäuschend ist die Antwort auf die Frage nach alternativen Finanzierungs- und Organisationsmodellen.

Der Senat erklärt, es habe dafür weder ausreichend konkrete Anhaltspunkte noch potenzielle Interessenten gegeben. Außerdem seien im Rahmen einer sogenannten Clusterung keine landeseigenen Bedarfe identifiziert worden.

Diese Aussage wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Denn die ursprüngliche Frage lautete gerade, welche Modelle geprüft wurden.

Denkbar wären beispielsweise:

  • eine öffentliche Trägerschaft;
  • eine Übertragung an eine andere landeseigene Gesellschaft;
  • ein Stiftungsmodell;
  • eine gemeinnützige Betreibergesellschaft;
  • eine Mischfinanzierung aus Landes-, Bundes- und Fördermitteln;
  • eine schrittweise Sanierung;
  • eine Kombination aus öffentlicher, kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Nutzung;
  • eine Zusammenarbeit mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen;
  • eine Entwicklung unter Beteiligung des Bezirks;
  • oder ein langfristiges gemeinwohlorientiertes Nutzungskonzept.

Die Antwort des Senats lässt nicht erkennen, dass solche Möglichkeiten umfassend und strukturiert untersucht wurden.

Stattdessen wird das Fehlen konkreter Interessenten als Begründung dafür verwendet, dass offenbar keine weitergehende Prüfung erfolgte.

Doch potenzielle Träger oder Partner entstehen nicht von selbst. Sie müssen angesprochen, beteiligt und in ein transparentes Verfahren einbezogen werden. Dazu wäre eine politische Zielsetzung erforderlich, aus der hervorgeht, was das Land mit dem Gebäude überhaupt erreichen möchte.

Solange diese Zielsetzung fehlt, ist es wenig überraschend, dass sich keine belastbaren öffentlichen oder gemeinwohlorientierten Trägermodelle entwickeln.

Das gescheiterte Erbbaurechtsverfahren wird zum Beleg gegen die Immobilie

Der Senat verweist außerdem auf das ergebnislose Bieterverfahren zur Vergabe des Stadtbades im Erbbaurecht. Dieses zeuge von einem zurückhaltenden Marktinteresse.

Auch diese Schlussfolgerung greift aus unserer Sicht zu kurz.

Ein gescheitertes Bieterverfahren beweist zunächst nur, dass unter den konkret angebotenen Bedingungen kein tragfähiger Vertrag zustande gekommen ist.

Es beweist nicht, dass grundsätzlich kein Interesse an dem Gebäude besteht.

Es beweist auch nicht, dass jede andere Organisations- oder Finanzierungslösung aussichtslos wäre.

Entscheidend wären daher die genauen Bedingungen des Verfahrens:

  • Welche Sanierungsverpflichtungen wurden verlangt?
  • Welche finanziellen Risiken sollten vom Erbbauberechtigten übernommen werden?
  • Welche Nutzungsvorgaben bestanden?
  • Welche Erbbauzinsen waren vorgesehen?
  • Welche Laufzeit wurde angeboten?
  • Welche denkmalrechtlichen und baulichen Verpflichtungen mussten übernommen werden?
  • Welche Interessenten beteiligten sich?
  • Aus welchen konkreten Gründen kam kein Vertrag zustande?

Ohne diese Informationen kann aus dem Scheitern des Verfahrens keine belastbare Aussage über das allgemeine Interesse am Stadtbad abgeleitet werden.

Erneut Erbbaurecht – oder sogar Verkauf

Besonders besorgniserregend ist die Antwort auf die Frage, welche Strategie der Senat verfolgt, wenn sich auch künftig kein Investor findet.

Der Senat teilt mit, dass aktuell ein weiteres Bieterverfahren im Erbbaurecht mit verlängerter Laufzeit sowie ein Verkauf der Liegenschaft vertieft geprüft würden.

Damit bleibt die grundsätzliche Vorgehensweise nahezu unverändert.

Nach einem gescheiterten Verfahren wird offenbar vor allem darüber nachgedacht, das gleiche Modell mit veränderten Konditionen erneut anzubieten. Als weitere Möglichkeit wird der Verkauf des Stadtbades in Betracht gezogen.

Eine eigenständige öffentliche Entwicklungsstrategie ist weiterhin nicht erkennbar.

Dabei ist ein Erbbaurecht keine Sanierungsstrategie. Es ist zunächst eine rechtliche Form der Grundstücksüberlassung.

Auch ein Verkauf ist keine inhaltliche Zukunftsperspektive. Er führt lediglich zu einem Eigentümerwechsel.

Die entscheidenden Fragen bleiben in beiden Fällen bestehen:

  • Wer finanziert die Sanierung?
  • Welche Nutzung ist langfristig tragfähig?
  • Wie bleibt das Denkmal dauerhaft geschützt?
  • Welche Bereiche bleiben öffentlich zugänglich?
  • Welche Verpflichtungen werden einem Erwerber oder Erbbauberechtigten auferlegt?
  • Wie wird verhindert, dass das Gebäude nach einem weiteren gescheiterten Konzept erneut jahrelang ungenutzt bleibt?
  • Welche Kontroll- und Rückfallrechte behält das Land Berlin?

Bevor ein Verkauf überhaupt weiterverfolgt wird, muss deshalb eine umfassende öffentliche und parlamentarische Diskussion stattfinden.

Das Stadtbad Lichtenberg ist kein gewöhnliches Verwertungsgrundstück.

Kultur ist wichtig – aber keine vollständige Lösung

Seit Jahren wird immer wieder auf kulturelle Nutzungsmöglichkeiten verwiesen.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Stadtbad zeitweise für Veranstaltungen, Ausstellungen, Filmaufnahmen und andere kulturelle Formate geöffnet und sichtbar gemacht wird.

Solche Nutzungen können dazu beitragen, das Gebäude im öffentlichen Bewusstsein zu halten. Sie können Räume beleben und Menschen erstmals Zugang zu diesem außergewöhnlichen Ort ermöglichen.

Doch Kultur darf nicht als Ersatz für eine langfristige Entwicklungsstrategie verwendet werden.

Eine zeitweise kulturelle Nutzung beantwortet nicht die Frage, wie das gesamte Gebäude saniert, finanziert und dauerhaft betrieben werden soll.

Problematisch wird es insbesondere dann, wenn die kulturelle Nutzung stets mit der Erwartung verbunden wird, ein privater Partner müsse im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages die vollständige finanzielle Verantwortung übernehmen.

Damit wird die Kultur nicht zur Lösung, sondern zum Bestandteil eines Vermarktungsmodells.

Eine ernsthafte Zukunftsperspektive müsste dagegen zuerst klären:

  • Welche Gebäudeteile sollen langfristig öffentlich oder kulturell genutzt werden?
  • Welche weiteren Nutzungen können wirtschaftlich tragfähig sein?
  • Welche Aufgaben übernimmt das Land?
  • Welche Aufgaben können Dritte übernehmen?
  • Welche Fördermittel sind einsetzbar?
  • Und welche schrittweise Entwicklung ist technisch und wirtschaftlich möglich?

Die Verantwortung darf nicht zwischen Senat und BIM verschwinden

Die BIM verwaltet das Stadtbad im Auftrag des Landes Berlin. Sie ist nicht der politische Eigentümer.

Die Verantwortung für die grundsätzliche Zukunft des Gebäudes liegt letztlich beim Land Berlin und damit bei den politischen Entscheidungsträgern.

Seit Jahren entsteht jedoch der Eindruck, dass sich die Zuständigkeiten im Kreis bewegen:

Der Senat verweist auf die BIM. Die BIM verweist auf fehlende Haushaltsmittel und politische Entscheidungen. Die Politik verweist auf fehlende Investoren. Das erfolglose Investorenverfahren wird anschließend wiederum als Begründung dafür herangezogen, warum keine konkrete Lösung möglich sei.

Dieser Kreislauf muss durchbrochen werden.

Das Land Berlin muss eine Grundsatzentscheidung treffen: Soll das Stadtbad Lichtenberg als bedeutendes öffentliches Baudenkmal dauerhaft erhalten und entwickelt werden?

Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, müssen anschließend geeignete Finanzierungs-, Träger- und Nutzungskonzepte erarbeitet werden.

Wenn das Land diese Verantwortung nicht übernehmen will, muss es dies offen erklären und politisch begründen.

Was nicht länger akzeptabel ist, ist ein dauerhafter Schwebezustand aus Verwaltung, Zwischennutzung, immer neuen Prüfungen und wiederkehrenden Vermarktungsversuchen.

Unsere nächsten Schritte

Nach vielen Jahren ähnlicher Antworten sehen wir den Zeitpunkt gekommen, die bisherige Vorgehensweise zu verändern.

Wir werden uns nicht mehr allein mit allgemeinen Auskünften zufriedengeben. Der Förderverein beabsichtigt deshalb, die Entscheidungsgrundlagen und bisherigen Vorgänge genauer aufarbeiten zu lassen. Dazu gehören insbesondere:

Akteneinsicht und Informationsfreiheit

Wir werden prüfen, auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht in relevante Unterlagen zu beantragen. Dazu zählen insbesondere:

  • die seit 2021 erstellten Sanierungsplanungen;
  • Kostenberechnungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen;
  • Fördermittelprüfungen;
  • Beschlussvorlagen und Vermerke;
  • Unterlagen zur Prüfung alternativer Trägermodelle;
  • Unterlagen zur sogenannten Clusterung;
  • Dokumentationen des Erbbaurechtsverfahrens;
  • sowie Angaben zu den bisherigen und laufenden Kosten.

Parlamentarische Nachfragen

Wir werden Prof. Dr. Martin Pätzold bitten, einzelne nicht oder nur unzureichend beantwortete Punkte parlamentarisch weiterzuverfolgen.

Dabei geht es insbesondere um die tatsächlich vorhandenen Unterlagen, die entstandenen Planungskosten, die angesprochenen öffentlichen Einrichtungen und die konkrete Grundlage für die Feststellung, es bestünden keine landeseigenen Bedarfe.

Prüfung einer Petition

Darüber hinaus prüfen wir eine Petition an das Abgeordnetenhaus von Berlin.

Gegenstand könnte die seit Jahren fehlende öffentliche Entwicklungsstrategie, die mangelnde Transparenz und die unzureichend dokumentierte Prüfung alternativer Modelle sein.

Prüfung einer Eingabe an den Rechnungshof

Auch eine Eingabe an den Rechnungshof von Berlin wird geprüft.

Dabei soll es nicht um Vorverurteilungen gehen, sondern um die sachliche Frage, ob der langjährige Umgang mit dem Stadtbad, den bisherigen Planungen, den laufenden Kosten und den wiederholten erfolglosen Verfahren den Anforderungen an eine wirtschaftliche und nachhaltige Verwaltung öffentlichen Vermögens entspricht.

Verstärkte Information der Öffentlichkeit

Schließlich werden wir die Öffentlichkeit weiterhin umfassend über die Entwicklung informieren.

Das Stadtbad Lichtenberg ist ein öffentliches Kulturgut. Deshalb muss auch die Diskussion über seine Zukunft öffentlich geführt werden.

Unsere Forderungen

Wir fordern das Land Berlin auf,

  1. sämtliche bisherigen Sanierungs- und Entwicklungsplanungen transparent darzustellen;
  2. die genannten Investitionen von rund fünf Millionen Euro nachvollziehbar aufzuschlüsseln;
  3. die Ergebnisse der Fördermittelprüfungen offenzulegen;
  4. alle tatsächlich untersuchten Träger- und Finanzierungsmodelle zu benennen;
  5. vor einem erneuten Erbbaurechtsverfahren die Gründe für das Scheitern des bisherigen Verfahrens umfassend auszuwerten;
  6. einen Verkauf nicht ohne vorherige parlamentarische und öffentliche Debatte weiterzuverfolgen;
  7. eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Zukunft des Stadtbades einzusetzen;
  8. den Förderverein sowie weitere fachkundige und zivilgesellschaftliche Akteure verbindlich einzubeziehen;
  9. ein schrittweises öffentliches Entwicklungs- und Finanzierungskonzept zu prüfen;
  10. und endlich eine klare politische Eigentümerstrategie für das Stadtbad Lichtenberg vorzulegen.

Das Stadtbad braucht Entscheidungen statt weiterer Textbausteine

Die Schriftliche Anfrage von Prof. Dr. Martin Pätzold war wichtig, weil sie zentrale Fragen erstmals gebündelt an den Senat gerichtet hat.

Die Antwort ist jedoch enttäuschend.

Sie bestätigt, dass Sanierungsplanungen vorhanden waren, aber politisch nicht finanziert wurden. Sie bestätigt, dass Förderprogramme geprüft, aber keine Anträge gestellt wurden. Sie lässt offen, welche alternativen Modelle tatsächlich untersucht wurden. Und sie nennt als weitere Perspektive erneut Erbbaurecht oder Verkauf.

Damit ist die zentrale Frage weiterhin unbeantwortet: Welche eigene Verantwortung übernimmt das Land Berlin für die Zukunft des Stadtbades Lichtenberg?

Seit der Schließung des Bades sind mehr als drei Jahrzehnte vergangen.

In dieser Zeit wurden Planungen erstellt, Verfahren durchgeführt, Schreiben ausgetauscht und Möglichkeiten geprüft. Doch eine tragfähige Grundsatzentscheidung wurde bis heute nicht getroffen.

Das Stadtbad Lichtenberg braucht keine weiteren allgemeinen Stellungnahmen.

Es braucht Transparenz. Es braucht eine politische Zielsetzung. Es braucht eine belastbare Finanzierungsperspektive. Und vor allem braucht es endlich Entscheidungen.

Der Förderverein Stadtbad Lichtenberg e. V. wird diesen Prozess weiterhin kritisch, sachlich und öffentlich begleiten.

Denn nach mehr als 30 Jahren Stillstand darf die Zukunft dieses außergewöhnlichen Baudenkmals nicht erneut auf unbestimmte Zeit vertagt werden.