Perspektiven für das Stadtbad Lichtenberg

Seit dem 15.01.2015 ist ein Vergabeverfahren eröffnet worden. Im Gegensatz zu den bisherigen Verfahren wird jetzt auf ein sogenanntes Konzeptverfahren gesetzt. Ziel soll es sein, einen Investor zu finden, der für den besten Lösungsvorschlag bei Einhaltung des Denkmalschutzes den Zuschlag erhält. Es steht also nicht in erster Linie der Kaufpreis im Vordergrund, sondern die Art und Weise der zukünftigen Nutzung.Nach ersten festgelegten Eckpunkten könne mann sich folgende Nutzungen seitens des Liegenschaftsfonds vorstellen.

– Umbau für Klinische oder medizinische Nutzung
– Umbau für Fitness und Sport
– Umbau für Kultur, Ausstellungs- oder Atelierräume oder
– Umbau für eine Hotelnutzung mit angeschlossenem Spa-Bereich

Der Umbau und die Revitalisierung zu einem Stadtbad wird nicht mehr empfohlen. In einem Denkmalpflegerischen Gutachten, das vom Liegenschaftsfonds in Auftrag gegeben wurde, kommt man zu dem Ergebnis, dass eine Wiederherstellung zum Stadtbad dem Denkmal einen größtmöglichen Schaden zu führen würde.

Und genau an dieser Stelle möchten wir dieser Einschätzung ganz entschieden widersprechen.

Bei den Untersuchungen zur Erstellung des Denkmalpflegerischen Gutachtens, bei dem im Übrigen der Förderverein nicht mit einbezogen wurde, ist man davon ausgegangen, dass die sichtbaren Schäden durch Feuchtigkeit durch den dauerhaften Betrieb der entsprechenden Badeabteilungen eingetreten ist.Dies ist nicht die Ursache. Sondern die Ursache ist der bauliche Eingriff in die Anlagentechnik in den 60iger Jahren verbunden mit veränderten Nutzungskonzeptionen für das Stadtbad. (wir werden in einem gesonderten Blog-Beitrag noch darauf zurück kommen) Und im Wesentlichen die Schließung des Bades von 1991, verbunden mit der sehr schlechten Werterhaltung des Baukörpers. Die meisten Schäden die durch Regenwasser entstanden sind, sind zurückzuführen auf Schäden an den Dachflächen, Schäden an defekten Dachrinnen, Schäden an kaputten Fenstern und Schäden durch Vandalismus. Leider haben die verantwortlichen Eigentümer dem Denkmal nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.