Die Geschichte des Stadtbades Lichtenberg

Bereits seit den 1860er-Jahren existierten im Deutschen Reich überdachte Schwimmbäder, doch deren Eintrittspreise blieben für die breite Bevölkerung unerschwinglich. Lassar bevorzugte daher den Bau von einfachen Brausebädern, die mit geringen Kosten errichtet und betrieben werden konnten.
Der wachsenden Bedeutung der Hygiene und Körperpflege war auch die Gründung des Reichsgesundheitsamtes im Juli 1876 zu verdanken.
Diese Entwicklung führte dazu, dass Baden, Schwimmen und Körperhygiene zu einem Gemeingut der Bevölkerung wurden – und damit auch zur allgemeinen Gesundheitsförderung beitrugen.

Vertrag zwischen der Stadt Berlin und dem Verein für Volksbäder (1886)
Am 24. Dezember 1886 schloss die Stadtgemeinde Berlin mit dem Berliner Verein für Volksbäder einen Vertrag zur Errichtung von zwei neuen Badeanstalten.
Die Vereinbarungen lauteten im Wesentlichen:
Die Stadt stellte dem Verein unentgeltlich zwei Bauplätze zur Verfügung:
im städtischen Park an der Wallstraße
auf dem alten Sophienkirchhof zwischen Berg- und Gartenstraße
Der Verein errichtete die Anlagen nach Plänen von Ende & Böckmann.
Die Stadt gewährte 108.000 Mark Baukapital, der Verein steuerte 40.000 Mark bei (größtenteils durch James Simon finanziert).
Der Bau musste binnen neun Monaten abgeschlossen sein.
Der Verein führte die Verwaltung der Badeanstalten eigenständig.

Die Stadt genehmigte die Tarife.
Am 13. März 1888 wurden die beiden Badeanstalten eröffnet. Aufgrund der begrenzten Mittel war die Ausstattung zunächst schlicht. Dennoch wurden in nur zehn Jahren über zwei Millionen Bäder abgegeben – ein enormer Erfolg.
Bereits auf der Berliner Gewerbeausstellung 1896 präsentierte man modernisierte Badeeinrichtungen mit Marmorwänden und Messingbeschlägen. Damit begann die Qualitätssteigerung öffentlicher Bäder in Berlin.

Die Deutsche Gesellschaft für Volksbäder
Ende 1898 gab es in Berlin 16 Bade- und Schwimmanstalten mit insgesamt 21 Schwimmbecken (11 für Männer, 9 für Frauen und ein gemischt genutztes).
Im Jahr 1898 wurden diese Einrichtungen von über 1,1 Millionen Menschen besucht – ein eindrucksvoller Beleg für den Erfolg der Volksbäderbewegung.
Im Herbst 1898 rief der Berliner Verein für Volksbäder unter Lassars Leitung zur Gründung einer Deutschen Gesellschaft für Volksbäder auf. Rund 1.300 Persönlichkeiten aus Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft folgten dem Aufruf.
Die feierliche Eröffnungssitzung fand am 24. April 1899 im Sitzungssaal des Kaiserlichen Gesundheitsamtes statt.
In den Statuten wurde der Zweck klar formuliert:
§1: Förderung und Hebung des Badewesens im Deutschen Reich.
Ziel ist es, durch Schriften, Vorträge und Aufklärung den Sinn für Reinlichkeit und das regelmäßige Baden zu wecken.

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