Tag: Bieterverfahren

Erbbaurechtsvergabe im Bieterverfahren

27.04.2025. Allgemein Kommentare geschlossen

Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) beabsichtigt im Auftrag des Berliner Senats, das Stadtbad Lichtenberg im Rahmen eines Bieterverfahrens an einen finanziell starken Betreiber zu vergeben. Als Rechtsgrundlage wird die Bestellung eines Erbbaurechts in Betracht gezogen.

Welche Chancen ein solches Verfahren bietet und welche Risiken damit verbunden sind, möchten wir im Folgenden erläutern.

Unter einer Erbbaurechtsvergabe im Bieterverfahren versteht man im Allgemeinen Folgendes:

Die öffentliche Hand (z. B. eine Kommune oder ein Land) oder ein privater Eigentümer schreibt ein Grundstück oder eine Immobilie nicht zum Verkauf, sondern zur Vergabe eines Erbbaurechts aus. Das heißt, der Erwerber erhält das Recht, die Immobilie oder das Grundstück über einen langen Zeitraum (häufig 50 bis 99 Jahre) zu nutzen und zu bebauen, ohne dass das Eigentum an Grund und Boden übertragen wird.
Im Bieterverfahren können Interessenten Angebote abgeben – meist bezogen auf den jährlich zu zahlenden Erbbauzins, auf Investitionszusagen (z. B. Sanierung eines Gebäudes) oder auf Nutzungskonzepte (etwa soziale, kulturelle oder wirtschaftliche Nutzung).
Am Ende entscheidet der Erbbaurechtsgeber – oft unter Berücksichtigung eines Mixes aus finanziellen Angeboten und inhaltlicher Qualität (Konzeptqualität) – an wen das Erbbaurecht vergeben wird.

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